MPU Beratung Berlin - Marion Peglow

Sperrfristverkürzung?
Mit MPU Beratung Berlin bestens über StGB informiert!

Den Führerschein zu verlieren ist ein großer Einschnitt, gerade wenn man von seinem Kraftfahrzeug abhängig ist, beispielsweise zur Arbeit pendelt oder oft größere Einkäufe tätigt. Viele Menschen müssen das Fahrzeug auch beruflich einsetzen, beispielsweise für Kundengespräche. Hier ist ein Führerscheinverlust durch Alkohol am Steuer oder andere Verkehrsdelikte besonders schwer.

Sperrfrist und Sprerrfristverkürzung nach § 69a StGB

Bestehen etwa erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Führerscheinbesitzers, das Fahrzeug sicher zu führen, so kann es zu einer Sperrzeit nach § 69a I StGB führen. Im Klartext heißt es, dass der Führerscheinbesitzer keine Möglichkeit hat, innerhalb dieser Sperrfrist (die zwischen 6 Monaten und 5 Jahren dauern kann), die Fahrerlaubnis wieder zu beantragen.

Allerdings besteht die Möglichkeit, die Sperrfrist an sich zu verkürzen ( § 69a VII StGB). Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Führerscheinbesitzer keine Gefahr mehr für sich und andere darstellt, kann die Sperrfrist verkürzt wird, wobei Ihre Dauer nicht kürzer als drei Monate sein darf. Als Nachweis für ein verändertes Fahrverhalten gilt besipileweise eine positive MPU.

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, werden Sie nach einem bestimmten Zeitabstand zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) gebeten. Diese besteht aus drei Testteilen, im Einzelnen:

Leistungstest

Psychologisches
Gespräch

Medizinische
Untersuchung

Sie müssen die Prüfer in allen drei Testteilen überzeugen um Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Die klingt zunächst kompliziert, weil man sich auf diese Prüfungen mithilfe der MPU Beratung ausführlich vorbereiten muss. Hierfür sollten Sie sich zeitnah eine kompetente MPU Beratung in Berlin suchen. Eine Sperrzeitverkürzung in Berlin ist somit auch möglich.

Sperrfristverkürzung Berlin: So überzeugen Sie die Prüfer

Sie können beim Richter eine Sperrzeitverkürzung beantragen indem Sie gute Gründe (beispielsweise Abstinenz, frühzeitige MPU etc.) vorlegen. Ihr erster Schritt sollte also die MPU Beratung sein, die Ihnen beim Wiedererlangen Ihrer Fahrerlaubnis professionelle Hilfestellung leistet!